Regensburg erweitert Solarenergie-Optionen mit neuen Ganghofer-Wohnungsgestaltungsregeln

Regensburg erweitert Solarenergie-Optionen mit neuen Ganghofer-Wohnungsgestaltungsregeln
Die Stadtverwaltung Regensburg hat die Gestaltungsvorschriften für die Ganghofer-Siedlung überarbeitet. Die novellierte Satzung, die am 15. Juli 2025 in Kraft tritt, führt neue architektonische Richtlinien und landschaftsgestalterische Anforderungen für Photovoltaikanlagen ein. Bisher waren Photovoltaikanlagen nur an Anbauten mit einer Genehmigung zulässig und durften dabei nicht höher als das Dachgeschoss sein. Mit der neuen Verordnung können Solarmodule nun auch an Hauptgebäuden installiert werden – vorausgesetzt, sie erfüllen die gestalterischen Vorgaben. Für den Bau von Photovoltaikanlagen im Ensemble der "Ganghofer-Siedlung" ist jedoch ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich. Photovoltaikanlagen sind nun auch auf Balkonen erlaubt, müssen jedoch vertikal und parallel zum Balkongeländer montiert werden. Module, Kollektoren und deren Ränder müssen farblich exakt zum Dachbelag passen. In bestimmten Bereichen sind Photovoltaikanlagen und Kollektoren auf Satteldächern oder im Dachbereich bis zu einer Höhe von einem Meter gestattet. Solardachziegel in der Farbe "gealtertes Grau" sind auf Gebäuden mit Satteldach vollständig zugelassen. Weitere rechtliche Vorgaben, etwa zum Brandschutz, müssen ebenfalls eingehalten werden. Die überarbeitete Gestaltungssatzung für die Ganghofer-Siedlung, die ab dem 15. Juli 2025 gilt, erweitert die Möglichkeiten für die Installation von Photovoltaikanlagen. Während die neue Verordnung mehr Spielraum bietet, führt sie zugleich spezifische Vorgaben und Anforderungen ein, die unbedingt zu beachten sind.

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