Mann muss Strafe zahlen für illegalen Import eines nicht geimpften Welpen aus Tschechien
Mann muss Strafe zahlen für illegalen Import eines nicht geimpften Welpen aus Tschechien
Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist wegen des illegalen Imports eines ungeimpften Welpen aus Tschechien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der erst vier Wochen alte Hund wurde Anfang August bei einer Zollkontrolle in Schirnding entdeckt. Der für etwa 200 Euro gekaufte Welpe wurde in eine Quarantänestation gebracht; die Kosten dafür trägt der Besitzer. Der Hund war weder gegen Tollwut geimpft noch mit einem Mikrochip versehen und besaß keinen EU-Heimtierausweis. Damit verstößt der Fall gegen deutsche Tierschutz- und Tiergesundheitsvorschriften. Seit dem 30. Dezember 2014 ist die Einfuhr von Hunden ohne gültigen Tollwutimpfschutz verboten. Der Leiter des KEV Selb warnt vor den Risiken, die mit dem Kauf von Welpen aus dem Ausland verbunden sind – darunter die Einschleppung von Krankheiten und Tierleid. Deutschland hat die Tollwut durch strenge Einfuhr- und Impfbestimmungen erfolgreich eingedämmt. Verstöße gegen diese Regeln können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder in schweren Fällen sogar mit Haftstrafen belegt werden. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren. Die Quarantäne- und Impfkosten für den Welpen muss der Besitzer tragen, der zudem mit einem empfindlichen Bußgeld für sein Handeln rechnen muss.
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