Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Steuerentlastung für Gastronomie zunichte
Teaser: Die zum 1. Januar 2026 beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird durch die Erhöhung des Mindestlohns aufgefressen, wie Branchenvertreter berichten – eine Preissenkung für Gäste bleibt damit aus.
„Mit der Steuerentlastung können wir lediglich die Kostensteigerungen auffangen“, sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Bayern, gegenüber der „Bild“ (Samstagsausgabe).
19. Dezember 2025, 23:03 Uhr
Eine geplante Mehrwertsteuersenkung für Restaurants wird nicht zu günstigeren Preisen für Gäste führen. Ab dem 1. Januar sinkt der Steuersatz auf Speisen in Gastronomiebetrieben von 19 auf 7 Prozent. Doch Branchenvertreter warnen, dass die steigenden Lohnkosten jede Ersparnis für die Kunden zunichtemachen werden.
Die Bundesregierung hat die Senkung der Mehrwertsteuer für den Gastgewerbesektor ab 2026 bestätigt. Die Maßnahme soll die finanzielle Belastung von Restaurants und Cafés verringern. Gleichzeitig steigt jedoch der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde.
Guido Zöllick, Präsident des Dehoga-Bundesverbandes, kritisierte den Zeitpunkt der Reform. Die höheren Löhne würden die Steuervorteile auffressen, sodass keine Spielräume für Preissenkungen blieben. Patrick Rothkopf, Dehoga-Landeschef in Nordrhein-Westfalen, pflichtete ihm bei und erklärte Preisreduzierungen angesichts steigender Kosten für „unmöglich“. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Dehoga in Bayern, ergänzte, dass die Steuerentlastung lediglich andere Kostensteigerungen ausgleichen werde. Die Branche betont, dass Gäste trotz gesenkter Mehrwertsteuer nicht mit günstigeren Mahlzeiten rechnen sollten.
Die Steuersenkung tritt zwar zum 1. Januar in Kraft, doch die Preise in Restaurants bleiben stabil. Da die Personalkosten steigen, kommt die Entlastung nicht bei den Verbrauchern an. Eine Weitergabe der Ersparnis an die Gäste wurde vom Gastgewerbe bereits ausgeschlossen.
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