Mütterrente III: Drei zusätzliche Jahre für Eltern ab 2027

Mütterrente III: Drei zusätzliche Jahre für Eltern ab 2027
Mütterrente III: Ab 2027 mehr Anerkennung für Erziehungszeiten
Ab dem 1. Januar 2027 tritt in Deutschland die Mütterrente III in Kraft – eine Rentenreform, die Eltern für Erziehungszeiten entschädigt und damit vor allem diejenigen entlastet, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ziel der Neuregelung ist es, die bisherige Ungleichbehandlung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten auszugleichen.
Mit der Mütterrente III erhalten betroffene Eltern drei zusätzliche anrechnungsfähige Erziehungsjahre, was die bisherige Benachteiligung in der Rentenberechnung mindern soll. Die Maßnahme wird voraussichtlich jährlich rund fünf Milliarden Euro kosten. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – Voraussetzung ist lediglich, dass die Erziehungszeiten bereits im Rentenkonto erfasst sind.
Die Mütterrente spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen Altersarmut, insbesondere bei Frauen. Sie gleicht verdienstfreie Zeiten aufgrund von Kindererziehung aus und soll sicherstellen, dass Eltern im Ruhestand nicht finanziell benachteiligt werden. Besonders betroffen waren bisher Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern, da die Einführung von Ausgleichsregelungen spät erfolgte. Für Mütter mit mehreren Kindern bedeutete dies oft lange Wartezeiten und mögliche finanzielle Einbußen.
Die Mütterrente III ist ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung von Erziehungszeiten im deutschen Rentensystem stärker anzuerkennen. Durch die zusätzlichen anrechnungsfähigen Jahre für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern will die Bundesregierung frühere Ungerechtigkeiten korrigieren und Pflegepersonen im Alter besser absichern.

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