Deutschlands Kinderzuschlag bleibt bei 297 € trotz Anstiegs der Kindergeld- und Grundsicherungsleistungen
Deutschlands Kinderzuschlag bleibt bei 297 € trotz Anstiegs der Kindergeld- und Grundsicherungsleistungen
Kinderzuschlag bleibt seit Januar 2025 bei maximal 297 Euro pro Kind Der Kinderzuschlag, eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, liegt seit Januar 2025 unverändert bei maximal 297 Euro pro Kind und Monat. Die Leistung, die verhindern soll, dass erwerbstätige Eltern auf Bürgergeld angewiesen sind, wurde trotz der Erhöhungen beim Kindergeld und dem Existenzminimum für Kinder nicht angepasst. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und richtet sich an Familien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen ein Kind unter 25 Jahren im Haushalt haben, das Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhält. Das Familieneinkommen muss zwar die eigenen Bedürfnisse decken und den Gesamtbedarf der Familie abdecken, darf aber nicht so hoch sein, dass der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt. Eigenes Einkommen des Kindes wird berücksichtigt, wobei nur 45 Prozent davon in die Berechnung einfließen. Vermögen wird nur bei größeren Beträgen geprüft. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt beginnt die Prüfung ab 55.000 Euro, bei einer dreiköpfigen Familie ab 70.000 Euro, wobei für jedes weitere Kind zusätzlich 15.000 Euro hinzukommen. Empfänger des Kinderzuschlags können zudem Befreiungen von Kita-Gebühren beantragen und erhalten Zuschüsse für Schulbedarf oder Vereinsbeiträge. Die Leistung wird für sechs Monate bewilligt und kann sowohl persönlich als auch online beantragt werden. Trotz der ausbleibenden Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags bleibt die Unterstützung eine wichtige finanzielle Entlastung für einkommensschwache Familien. Die stabilen 297 Euro pro Kind und Monat helfen berechtigten Haushalten, den Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden.
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