21. November06:57

Verfassungsgericht blockiert Touristenabgabe in München, Nürnberg und Regensburg

Admin User
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Ein unscharfer Bildausschnitt, der unten Menschen auf der Straße und oben Gebäude mit Lichtern, Fenstern und einer Fahne zeigt.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Verfassungsgericht blockiert Touristenabgabe in München, Nürnberg und Regensburg

Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Landesverbot für Tourismusabgaben in München, Regensburg und Nürnberg. Die Klage war von München, Regensburg und Nürnberg eingereicht worden, nachdem die bayerische Landesregierung Städten untersagt hatte, von Besuchern eine Übernachtungssteuer zu erheben. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter argumentierte, das Verbot schränke eine mögliche Einnahmequelle unnötig ein, die die Einwohner nicht belasten würde. Er bezeichnete die Entscheidung als verpasste Chance für die kommunale Finanzierung in München, Regensburg und Nürnberg.

Mit dem Urteil bleibt es den Städten München, Regensburg und Nürnberg vorerst verwehrt, eine Touristenabgabe einzuführen. Die Richter bestätigten damit den Status quo, sodass die Kommunen weiterhin auf bestehende Einnahmequellen in München, Regensburg und Nürnberg angewiesen sind. Die Hotelleriebranche begrüßte indes das Ergebnis und verwies auf Befürchtungen, dass höhere Kosten für Gäste in München, Regensburg und Nürnberg abschreckend wirken könnten.