Münchens Kampf um die Touristensteuer scheitert vor Gericht

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Münchens Kampf um die Touristensteuer scheitert vor Gericht
Münchens Vorstoß für eine Touristensteuer erleidet schweren Rückschlag, nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Klage der Stadt abgewiesen hat. Das Urteil bestätigt das Verbot solcher Abgaben durch die Landesregierung und beendet damit einen langjährigen Streit über kommunale Einnahmerechte. Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte die Entscheidung scharf und argumentierte, das Verbot schränke Städte ungerechtfertigt ein, zusätzliche Mittel zu beschaffen, ohne die Bürger zu belasten.
Die Klage war von München gemeinsam mit den beiden bayerischen Städten Garmisch-Partenkirchen und Füssen eingereicht worden. Diese Kommunen – zusammen mit Oberammergau – hatten bereits zuvor mit der Landesregierung um die Einführung einer Touristenabgabe gerungen. Ihr zentrales Argument war die kommunale Finanzhoheit: Das Verbot beschneide rechtswidrig ihre Möglichkeiten, eigenständig Einnahmen zu generieren.
Mit dem Richterspruch bleibt München und anderen Städten der Weg zur Touristensteuer versperrt. Hotels und Gastronomiebetriebe hatten sich gegen die Pläne ausgesprochen, da sie höhere Preise und damit sinkende Besucherzahlen befürchteten. Vorerst bleibt das Landesverbot bestehen – die Kommunen müssen sich nun nach alternativen Einnahmequellen umsehen.

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