Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Tourismusabgaben – Städte müssen umdenken

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Tourismusabgaben – Städte müssen umdenken
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein landesweites Verbot von Tourismusabgaben bestätigt und damit eine Klage der Städte München, Augsburg und Regensburg abgewiesen. Das Urteil verhindert, dass Kommunen künftig Übernachtungssteuern erheben – eine Entscheidung, die auf gemischte Reaktionen stößt.
Die drei Städte hatten geklagt, nachdem die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Dr. Markus Söder den Kommunen untersagt hatte, von Besuchern zusätzliche Gebühren zu verlangen. Die Kläger argumentierten, das Verbot verletze ihre finanzielle Eigenständigkeit und schränke ihre Möglichkeiten ein, eigenständig Einnahmen zu generieren.
Mit dem Urteil bleibt es bayerischen Städten vorerst verwehrt, eine Tourismusabgabe einzuführen. Die Kommunen stehen nun vor der Herausforderung, alternative Finanzquellen zu erschließen, während die Hotellerie und Gastronomie von der Gefahr steigender Preise für Gäste verschont bleibt.

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