Rentenreform 2026: Schwerbehinderte müssen länger auf volle Rente warten

Rentenreform 2026: Schwerbehinderte müssen länger auf volle Rente warten
Ab 2026 treten in Deutschland grundlegende Änderungen im Rentensystem voll in Kraft. Die Regeln für den vorzeitigen Renteneintritt, insbesondere für schwerbehinderte Menschen, werden verschärft. Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurde, muss bei einem Rentenantritt vor dem regulären Renteneintrittsalter strengere Bedingungen erfüllen.
Bisher stieg das Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Diese Übergangsphase endet 2026. Die Jahrgänge ab 1964 sind die ersten, die bis zum 65. Lebensjahr warten müssen, um eine volle Rente ohne Abzüge zu erhalten.
Die Reformen bedeuten, dass ab 2026 ein vorzeitiger Renteneintritt für schwerbehinderte Beschäftigte mit finanziellen Nachteilen verbunden sein wird. Wer mit 62 in Rente geht, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen, während die volle Rente erst ab 65 gezahlt wird. Für nicht behinderte Arbeitnehmer gibt es hingegen mehr Flexibilität: Sie können länger arbeiten und dabei höhere steuerfreie Hinzuverdienstgrenzen nutzen. Ziel der Änderungen ist es, die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems mit Anreizen für eine längere Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen.

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