Landwirt scheitert mit Klage: Zaun muss nach Gerichtsurteil abgerissen werden

Admin User
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Ein Haus mit einem Zaun und Bäumen im Hintergrund, mit Fahnen und Text im Vordergrund.

Landwirt scheitert mit Klage: Zaun muss nach Gerichtsurteil abgerissen werden

Ein Landwirt hat einen Rechtsstreit um einen Zaun verloren, den er um seine Obstplantage und Weideflächen erneuert hatte. Die Bezirksbehörde ordnete dessen Abriss an, nachdem sie entschieden hatte, dass die Konstruktion ohne die erforderlichen Genehmigungen errichtet worden war. Streitpunkt war, ob der erneuerte Zaun unter den langjährigen Besitzrechten rechtlichen Schutz genießt.

Das Gericht gab dem Landwirt teilweise recht, doch der Großteil des Zauns muss dennoch innerhalb von drei Monaten abgerissen werden.

Der Landwirt hatte einen alten Zaun durch einen neuen ersetzt, der sowohl höher als auch länger war als der vorherige. Er argumentierte, der Zaun stehe seit 1958 und müsse daher nach bestehender Rechtsprechung geschützt werden. Die Bezirksbehörde wies diesen Anspruch jedoch zurück mit der Begründung, die Erneuerung falle nicht unter den Schutz und bedürfe einer Baugenehmigung.

Der Landwirt beantragte zwar Genehmigungen für die Einzäunung seiner Obstgärten, diese wurden jedoch abgelehnt. Unbeeindruckt setzte er die Bauarbeiten fort und klagte später gegen den Abrissbefehl. Das Gericht prüfte den Fall und stellte fest, dass der Großteil des Zauns ohne formelle Bewilligungen errichtet worden war. Lediglich der Abschnitt entlang der westlichen Grundstücksgrenze sei zu Unrecht von der Behörde beanstandet worden, da dort die Rechte des Landwirts verletzt worden seien.

Für den Rest des Zauns bestätigte das Gericht die Entscheidung der Bezirksbehörde. Es urteilte, dass die Einfriedungen sowohl verfahrensrechtlich als auch materiell illegal seien und keine stichhaltige Begründung für ihren Erhalt bestünde. Dem Landwirt bleibt nun eine Frist von drei Monaten, um die verbleibenden Abschnitte abzubauen – andernfalls droht ein Zwangsgeld.

Das Urteil lässt dem Landwirts nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Er muss den Großteil des Zauns innerhalb der gesetzten Frist entfernen, wobei der Abschnitt an der westlichen Grenze jedoch bestehen bleibt. Der Fall zeigt, wie strikt Bauvorschriften durchgesetzt werden – selbst dann, wenn Grundbesitzer sich auf historische Nutzungsrechte berufen.