Gericht stoppt illegalen Moorweg: Landwirte müssen Rückbau akzeptieren

Gericht stoppt illegalen Moorweg: Landwirte müssen Rückbau akzeptieren
Ein umstrittenes Bauprojekt in einem deutschen Moorgebiet wurde gestoppt und muss nun abgerissen werden. Nachbarn hatten Alarm geschlagen, was zu einer Überprüfung und einem anschließenden Rechtsstreit führte.
Landwirte hatten auf ihrem Grundstück einen 150 Meter langen Weg durch ein geschütztes Biotop angelegt, um zu ihren westlichen Feldern zu gelangen. Der Weg war auf den ersten 100 Metern mit Schotter und Geotextil verstärkt und auf der restlichen Strecke aus verdichteter Erde gebaut worden. Das Verwaltungsgericht erklärte den Bau für rechtswidrig, da er das Moor-Ökosystem beeinträchtige und nicht als landwirtschaftliche Nutzung gemäß § 14 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gelten könne.
Die Landwirte hatten zunächst eine nachträgliche Genehmigung beantragt und zudem Erlaubnisse für weitere Bauten wie Schafunterstände beantragt. Die Bauaufsichtsbehörde lehnte den Antrag jedoch ab und ordnete den Rückbau des Weges an. Das Gericht bestätigte später, dass der Eingriff sowohl verfahrens- als auch materiell-rechtlich unzulässig gewesen sei.
Der Weg, der sich durch den östlichen Teil des Grundstücks schlängelt, muss nun abgerissen werden. Das Urteil setzt ein Präzedenzfall für den Schutz solcher sensiblen Ökosysteme vor nicht genehmigten Baumaßnahmen.

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