18. November04:51

Disco in Regensburg muss €6.000 Strafe für Sozialversicherungsbetrug zahlen

Admin User
1 Min.
Ein Anschlagbrett mit ein paar Notizen daran.

Disco in Regensburg muss €6.000 Strafe für Sozialversicherungsbetrug zahlen

Eine Diskothek in Regensburg wurde mit 6.000 Euro bestraft, weil sie ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung betrieben wurde. Der ehemalige Inhaber des Clubs muss zudem 8.546 Euro an ausstehenden Sozialabgaben nachzahlen. Die Diskothek war seit November 2022 in Betrieb, hatte ihre Mitarbeiter jedoch erst im Januar 2023 bei der Sozialversicherung angemeldet. Dadurch verstieß sie gegen die Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, die es Arbeitgebern untersagen, Sozialabgaben zu umgehen. Der Fall kam ans Licht, nachdem das Finanzkontrollamt Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg einen anonymen Hinweis erhalten hatte. Gerhard Pylipp, Leiter der Behörde, warnte, dass solche Verstöße schwerwiegende Folgen haben könnten. Bei der Diskothek wurden nicht abgeführte Sozialbeiträge in Höhe von 8.546 Euro festgestellt. Die Strafe von 6.000 Euro wurde auf Basis von 100 Tagessätzen à 60 Euro berechnet. Der ehemalige Inhaber der Diskothek wurde für die Sozialversicherungsverstöße zur Verantwortung gezogen. Die 6.000 Euro Strafe sowie die ausstehenden 8.546 Euro an Sozialabgaben unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen.