Karneval im Straßenverkehr: Diese Regeln und Strafen drohen bei Alkohol und Masken
Karneval im Straßenverkehr: Diese Regeln und Strafen drohen bei Alkohol und Masken
Karnevalszeit bringt bunte Kostüme und ausgelassene Feiern – eine willkommene Abwechslung im Winter. Doch die Behörden erinnern Autofahrer daran, dass die Verkehrsregeln auch während der närrischen Tage strikt gelten. Wer in aufwendigen Verkleidungen hinterm Steuer sitzt oder Alkohol trinkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, von hohen Bußgeldern bis zu Fahrverboten.
Fahrer in Karnevalskostümen müssen sicherstellen, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind. Das Gesicht muss vollständig erkennbar bleiben, Masken, die die Augen bedecken, sind verboten. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Zudem können Versicherungen die Übernahme von Unfallschäden verweigern, wenn eine eingeschränkte Sicht die Ursache war.
Die Polizei warnt zudem ausdrücklich vor Alkohol am Steuer. Für die meisten Autofahrer gilt eine Promillegrenze von 0,5. Ersttäter müssen mit mindestens 500 Euro Strafe, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es zu einem Unfall, können bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen – darunter ein mindestens sechsmonatiges Fahrverbot und möglicherweise sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gelten noch strengere Regeln: Hier ist absolute Alkoholabstinenz Pflicht. Verstöße werden mit 250 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, einer verpflichtenden Nachschulung und einer verlängerten Probezeit geahndet. Auch Fahrer von schnellen S-Pedelecs (E-Bikes bis 45 km/h) unterliegen den gleichen Regeln wie Mofa-Fahrer und müssen unter 0,5 Promille bleiben.
Radfahrer sind ebenfalls nicht ausgenommen: Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und kann im schlimmsten Fall sogar den Führerschein verlieren. Die Behörden weisen zudem auf die Gefahr von Restalkohol vom Vorabend hin, der Autofahrer noch immer über die erlaubte Grenze bringen kann. Zwar sind die Strafen in den letzten Jahren stabil geblieben, doch Wiederholungstäter müssen mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen – darunter Bußgelder von bis zu 3.000 Euro und Fahrverbote von sechs bis zwölf Monaten.
Karneval bedeutet keine "Narrenfreiheit" im Straßenverkehr. Autofahrer müssen sich an alle Verkehrsregeln halten – von den Vorschriften für Kostüme bis zu den Alkoholgrenzen. Wer die Regeln ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder und den Entzug des Führerscheins, sondern im Ernstfall auch strafrechtliche Folgen.
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