Zusätzliche Kosten: "Apotheke trägt die Schuld", sagt die Versicherung
Zusätzliche Kosten: "Apotheke trägt die Schuld", sagt die Versicherung
Zusatzkosten: „Krankenkasse gibt Apotheke die Schuld“
Teaser: Eine Apotheke gab ein Rezept für ein Schilddrüsenmedikament aus. Die Patientin sollte eigentlich nur eine Zuzahlung von fünf Euro sowie feste Kosten tragen – doch das überraschte sie zunächst. Als sie bei ihrer Krankenkasse nachfragte, hieß es, die Apotheke trage die alleinige Verantwortung.
22. Dezember 2025, 08:25 Uhr
Eine Patientin aus München sah sich mit unerwarteten Gebühren konfrontiert, als sie ihr Schilddrüsenmedikament in der St.-Morus-Apotheke abholte. Statt der üblichen fünf Euro Zuzahlung wurde ihr ein Aufschlag von 4,50 Euro in Rechnung gestellt. Verwirrt über die zusätzlichen Kosten wandte sie sich an ihre Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, um Aufklärung zu erhalten.
Betroffen war das Schilddrüsenpräparat L-Thyroxin Winthrop 25 µg. Bei der Abholung des Rezepts verlangte die Apotheke insgesamt 9,50 Euro – fünf Euro für die reguläre Zuzahlung und zusätzlich 4,50 Euro. Überrascht von der Nachforderung kontaktierte die Patientin ihre Krankenkasse, um den Grund für die Mehrkosten zu erfragen.
Die DAK-Gesundheit erklärte, die Apotheke trage die volle Verantwortung für den Aufschlag. Möglicherweise habe diese eine Rabattvereinbarung übersehen, was die höheren Kosten erklären könnte. Später entschuldigte sich die Kasse dafür, falls der Kundenservice zuvor eine abweichende Auskunft erteilt habe. Der Apotheker riet der Patientin, sich von ihrem Arzt ein neues Rezept für eine Version des Medikaments eines anderen Herstellers ausstellen zu lassen. Die DAK-Gesundheit bestätigte jedoch, dass Schilddrüsenmedikamente auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Das bedeutet: Apotheken müssen exakt das verordnete Präparat abgeben – ein Wechsel zu einem Generikum ist nicht zulässig. Nach weiteren Nachfragen gab die Arztpraxis zu, bei der Ausstellung des Rezepts nicht ausreichend auf die Details geachtet zu haben.
Letztlich zahlte die Patientin nur die regulären fünf Euro Zuzahlung, nachdem sie ein neues Rezept erhalten hatte. Der Fall zeigt, wie wichtig eine klare Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen ist. Die DAK-Gesundheit betonte, dass Apotheken bei der Abgabe bestimmter Medikamente strenge Vorgaben einhalten müssen.
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