Pegasus verweigert Entschädigung trotz Lärm und Gerüche in der Premium-Kabine

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Eine Person sitzt auf der linken Seite eines Flugzeugs mit einem Fenster in der Mitte und einem Sitz auf der rechten Seite.Admin User

Pegasus verweigert Entschädigung trotz Lärm und Gerüche in der Premium-Kabine

Ein Passagier auf einem Pegasus-Flug hat nach einer Beschwerde über Beeinträchtigungen während seiner Reise keine Entschädigung erhalten. Zu den Problemen zählten Lärm von einer nahegelegenen Toilette sowie unangenehme Gerüche während des Essens. Die Airline und die zuständigen Behörden wiesen seinen Antrag auf 170 Euro Schadensersatz schließlich ab.

Der Fall zeigt die Grenzen der Passagierrechte auf, wenn Unannehmlichkeiten nicht als Flugunregelmäßigkeit eingestuft werden.

Der in einer 'Premium'-Kabine sitzende Passagier argumentierte, sein Reiseerlebnis sei durch die Nähe seines Sitzes zur Flugzeugtoilette beeinträchtigt worden. Zudem berichtete er, dass andere Reisende während seines Essens Blähungen abließen, was die Situation verschlimmerte. Trotz dieser Beschwerden bestand Pegasus darauf, dass es während des Fluges keine erheblichen Probleme gegeben habe.

Die Expertin für Fluggastrechte, Feyza Türkön, erklärte, dass solche Klagen selten Anspruch auf Entschädigung begründen. Die 'Premium'-Sitzplätze der Airline, die zwar mehr Beinfreiheit bieten, garantieren keinen bestimmten Platz im Flugzeug. Die Behörden gaben Pegasus recht und lehnten den Antrag auf 170 Euro ab.

Unterdessen kündigte die Lufthansa Verbesserungen ihrer Premium-Dienstleistungen in Deutschland an. Ab dem Frühjahr 2026 führt die Airline im Rahmen des 'Future Onboard-Experience' (FOX)-Projekts flexible Essenszeiten in der Business Class ein. Zudem werden neue Allegris-Business-Class-Suites in Boeing-787-Dreamlinern eingeführt, wobei die Zertifizierung bis April 2026 erwartet wird. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Miles&More-Mitglieder pro First-Class-Strecke 400 statt bisher 300 Statuspunkte.

Die Ablehnung des Pegasus-Passagiers unterstreicht, dass kleinere Beeinträchtigungen nicht die Kriterien für eine Entschädigung erfüllen. Gleichzeitig arbeiten Airlines weiterhin an der Verbesserung ihrer Premium-Angebote – so will Lufthansa mit den geplanten Neuerungen das Reiseerlebnis der Passagiere steigern.

Der Fall dient als Erinnerung daran, dass nicht jede Unannehmlichkeit an Bord zu einer finanziellen Wiedergutmachung führt.