München stoppt Ferienwohnungen: Nur noch 90 Tage Urlaubsvermietung ab 2026 erlaubt
München stoppt Ferienwohnungen: Nur noch 90 Tage Urlaubsvermietung ab 2026 erlaubt
München verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen – ab Mai 2026 gelten strengere Vorschriften
Ab Mai 2026 zieht München die Daumenschrauben bei Kurzzeitvermietungen an: Die Stadt wird Ferienwohnungen und ähnliche Angebote für bis zu 90 Tage pro Jahr weitgehend verbieten. Gleichzeitig hat Deutschlands höchstes Gericht die gewerbliche Untermiete durch Mieter weiter eingeschränkt. Vermieter und Mieter müssen sich künftig an schärfere Auflagen halten – bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Mit dem geplanten Mietendeckel-Gesetz wird München ab 2026 Kurzzeitvermietungen von Wohnungen für maximal 90 Tage im Jahr untersagen. Ausnahmen gibt es nur für offiziell angemeldete Ferienwohnungen oder in besonderen Genehmigungsfällen. Alle Kurzzeitvermietungen müssen registriert werden; wer dies unterlässt, riskiert hohe Bußgelder.
Die Verschärfungen erfolgen vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das klargestellt hat: Mieter dürfen aus der Untermiete ihrer Wohnung keinen Gewinn erzielen. Zwar bezieht sich das Urteil primär auf langfristige Mietverträge, doch es unterstreicht eine bestehende Regel: Untermiete soll Mieter lediglich dabei unterstützen, ihre eigene Wohnung zu halten – nicht als Einnahmequelle dienen. Selbst während des Oktoberfests dürfen Münchner ihre Wohnungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters kurzfristig untervermieten.
Zusätzlich wird eine EU-Richtlinie ab Mai 2026 vorschreiben, dass sämtliche Kurzzeitvermietungen in Deutschland registriert werden müssen. Mieter und Vermieter müssen dann sowohl lokale als auch bundesweite Vorschriften einhalten – andernfalls drohen Strafen. Bisher sind Kurzzeitvermietungen für bis zu acht Wochen pro Jahr erlaubt, allerdings nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters.
Die neuen Regeln zwingen Vermieter und Mieter zu strengeren Abläufen bei der Kurzzeitvermietung. Nicht angemeldete Angebote können mit Bußgeldern geahndet werden, während die gewerbliche Untermiete weiterhin verboten bleibt. Münchens Beschränkungen in Kombination mit der EU-Richtlinie zielen darauf ab, den Einfluss von Plattformen wie Airbnb auf den städtischen Wohnungsmarkt einzudämmen.
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