Björn Höcke hält Reden in Bayern – Gerichte blockieren Verbotsversuche der Behörden
Verbote für NS-Parolen? Gesetz largely 'symbolisch' - Björn Höcke hält Reden in Bayern – Gerichte blockieren Verbotsversuche der Behörden
Der rechtsextreme Politiker Björn Höcke hielt am Wochenende trotz Versuchen lokaler Behörden, seine Auftritte zu verhindern, in zwei bayerischen Städten Reden. Gerichte entschieden, dass die Behörden nicht nachweisen konnten, dass seine Veranstaltungen illegale Inhalte umfassen würden – ein Beispiel für die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung neuer Vorschriften, die extremistische Versammlungen verhindern sollen.
Höcke sprach am Samstag in Seybothenreuth und am Sonntag in Lindenberg, nachdem beide Gemeinden versucht hatten, seine Besuche zu unterbinden. Lokale Vertreter hatten argumentiert, seine Auftritte könnten antisemitische Botschaften verbreiten oder den Nationalsozialismus verherrlichen. Doch das Bayerische Verwaltungsgericht lehnte die Anträge ab. Die Richter urteilten, dass es keine ausreichenden Beweise gebe, um die Veranstaltungen nach dem kürzlich geänderten Bayerischen Gemeindeordnung zu verbieten.
Das neue Gesetz, das Kommunen dabei helfen soll, rechtsextreme Versammlungen zu blockieren, verlangt von den Behörden, im Einzelfall nachzuweisen, dass eine konkrete Veranstaltung voraussichtlich verbotene Inhalte enthalten wird. Kritiker halten diesen Maßstab jedoch für kaum praktikabel. Professor Tristan Barczak von der Universität Passau bezeichnete die Regelung als weitgehend symbolisch, während ein Sprecher des Bayerischen Städtetags infrage stellte, ob die Anforderungen realistisch umsetzbar seien.
Lindenbergs Bürgermeister Eric Ballerstedt nannte das Gesetz nach dem gescheiterten Versuch, Höckes Rede zu stoppen, ein "stumpfes Schwert". Die aktuelle Entscheidung folgt einem Urteil vom Februar, das ein früheres Redeverbot gegen Höcke kippte und damit die Handlungsmöglichkeiten lokaler Behörden weiter einschränkte.
Die Ereignisse des Wochenendes zeigen die Grenzen der überarbeiteten bayerischen Gemeindeordnung bei der Verhinderung rechtsextremer Auftritte. Ohne schärfere rechtliche Kriterien oder klarere Belege für illegale Inhalte stehen die Behörden vor einer schwierigen Aufgabe, ähnliche Veranstaltungen zu unterbinden. Die Urteile lassen den Kommunen kaum Spielraum, um künftige Auftritte Höckes zu verhindern.
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