Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen
Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen
Behindertenausweis vor Umstellung: Betroffene müssen neue Nachweise erbringen
Vorspann Das Finanzamt erhält die Daten automatisch. Menschen mit Behinderung müssen ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer dem Amt mitteilen.
Veröffentlichungsdatum 17. Dezember 2025, 12:04 Uhr
Stichworte Finanzen, Privatfinanzen, Wirtschaft
Artikeltext In Deutschland stehen weitreichende Änderungen bei der Bearbeitung von Behinderten-Pauschbeträgen bevor. Ab 2026 ersetzt die elektronische Datenübermittlung das bisherige papierbasierte System – betroffen sind tausende Anspruchsberechtigte. Wer Leistungen wegen einer Behinderung erhält, muss bald handeln, um keine Nachteile zu erleiden.
Ab dem 1. Januar 2026 übermitteln die Rentenversicherungsträger die Daten zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) elektronisch an die Finanzämter. Damit entfällt der bisherige Behindertenausweis in Papierform, der für Neuanträge oder Anpassungen nicht mehr gültig sein wird. Wer einen Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB stellt, muss bis Ende 2025 seine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Rentenversicherungsträger hinterlegen.
Ohne diese Nummer können Antragstellende den Behinderten-Pauschbetrag nicht mehr erhalten. Die Höhe der Leistung bleibt unverändert und liegt – je nach Schwere der Behinderung – zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr. Blinde, taubblinde oder pflegebedürftige Menschen erhalten weiterhin den höchsten Pauschbetrag von 7.400 Euro. Damit die Bearbeitung reibungslos funktioniert, müssen Betroffene zudem bis zum 1. Januar 2026 ihre elektronischen Kontaktdaten – etwa eine E-Mail-Adresse oder den Zugang zum Bund-ID-Portal – den Behörden mitteilen. Dies ist notwendig, um Entscheidungen zum Behinderten-Pauschbetrag digital übermitteln zu können. Bereits vor 2026 erteilte Bescheide behalten jedoch ihre Gültigkeit als Nachweis für steuerliche Zwecke.
Durch die Umstellung auf digitale Prozesse sind Betroffene verpflichtet, ihre Steuer-ID und elektronischen Kontaktdaten fristgerecht anzugeben. Wer dies versäumt, riskiert ab 2026 den Verlust des Anspruchs auf den Behinderten-Pauschbetrag. Das neue System soll zwar die Abwicklung vereinfachen – doch es erfordert schnelles Handeln aller, die davon betroffen sind.
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