29 April 2026, 00:30

Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt

Titelbild des "Deutschen Hatur Wildkalender" mit einer Illustration von einem Reh und einem Eichhörnchen in einem Waldgebiet.

Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt

Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen

Nach einer gerichtlichen Entscheidung ist die Gamsjagd im Kürnacher Wald nahe Kempten wieder aufgenommen worden. Der Schritt folgt auf einen Rechtsstreit um einen Abschussplan, der eine Obergrenze von 15 Tieren vorsieht. Naturschutzverbände hatten gegen das Urteil geklagt, konnten die Jagd jedoch nicht stoppen.

Der Abschussplan war zunächst von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigt worden. In Zusammenarbeit mit der Hegegemeinschaft Buchenberg setzten die Behörden eine Quote von 15 Gamstieren fest, die in acht Jagdrevieren erlegt werden dürfen. Ziel der Maßnahme ist es, die Auswirkungen der Population auf den Wald zu regulieren – insbesondere die durch die Tiere verursachten Verbiss-Schäden.

Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte den Plan am 22. Februar 2022. Es urteilte, dass die Behörde korrekt gehandelt habe und die festgelegte Quote angemessen sei. Das Gericht wies auch verfahrensrechtliche Einwände des Vereins Wildes Bayern e.V. zurück und stellte klar, dass Naturschutzorganisationen nach Jagdrecht keine Klagemöglichkeit gegen solche Entscheidungen hätten.

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Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes war die Jagd bereits erlaubt. Mit der nun bestätigten Entscheidung dürfen Freizeitjäger die Bejagung in den ausgewiesenen Gebieten wieder aufnehmen.

Das Urteil ermöglicht den Abschuss von bis zu 15 Gämsen im Kürnacher Wald. Die Richter bestätigten damit den behördlichen Ansatz zur Regulierung von Wildtierbeständen und Walderhalt. Jäger können nun im Rahmen der für die Saison 2021/2022 genehmigten Quote vorgehen.

Quelle