BGH-Urteil: Bauunternehmen muss jahrzehntealten Silo-Schaden vollständig reparieren
Lukas MüllerBGH-Urteil: Bauunternehmen muss jahrzehntealten Silo-Schaden vollständig reparieren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit um einen fehlerhaften Überfahrsilo ein endgültiges Urteil gefällt: Ein Bauunternehmen muss die Mängel auch nach Jahren der Nutzung vollständig beheben. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 2010 für einen Landwirt errichteter Silo, der kurz nach der Fertigstellung Risse und unebene Flächen aufwies.
Ursprünglich hatte der Landwirt 120.000 Euro für die Reparatur gefordert – doch nach mehreren Instanzen wurde die Entschädigungssumme schließlich angepasst.
Im September 2010 hatte ein Bauunternehmen für den Landwirten einen Überfahrsilo fertiggestellt. Bereits wenig später bildeten sich Risse, und die Oberfläche wurde uneben. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel begutachten zu lassen.
Zwei Jahre später, 2015, reichte er eine offizielle Klage über 120.000 Euro ein, um die Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm recht und sprach ihm die volle Summe zu. Das Bauunternehmen legte jedoch Berufung ein, woraufhin das Oberlandesgericht Nürnberg den Betrag um ein Drittel kürzte. Begründet wurde dies mit einer geteilten Verantwortung für die Schäden.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der am 27. November 2025 (Aktenzeichen VII ZR 112/24) sein abschließendes Urteil fällte. Das Gericht bestätigte, dass der Landwirt Anspruch auf einen mangelfreien Silo habe – so, wie ursprünglich vereinbart. Zudem müsse das Unternehmen die Mängel vollständig beheben, unabhängig davon, wie lange die Anlage bereits in Betrieb sei oder in welchem Zustand sie sich nach der Reparatur befinde.
Obwohl das Urteil keine direkte Bezugnahme auf ein konkretes BGH-Urteil zu landwirtschaftlichen Gebäuden enthielt, reiht es sich in eine Reihe von Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 2022 bis 2025 ein. Dazu zählen die Stärkung der Kundenrechte bei Nacherfüllungsansprüchen (VII ZR 67/22, VII ZR 201/22) sowie Anpassungen bei der "Neu-für-Alt"-Entschädigung (VII ZR 112/24).
Das endgültige Urteil sichert dem Landwirten nun einen funktionsfähigen Silo zu, wie ursprünglich vertraglich zugesagt. Das Bauunternehmen muss die vollen Reparaturkosten tragen – trotz der vorherigen Kürzung durch das Berufungsgericht. Die Entscheidung unterstreicht den Verbraucherschutz in Bauschadensfällen, insbesondere wenn Bauwerke die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllen.






