Bayerns umstrittenes Wassergesetz 2025 löst Klagen und Proteste aus

Gemeinschaftsverband droht Verfassungsbeschwerde gegen Wassergeld - Bayerns umstrittenes Wassergesetz 2025 löst Klagen und Proteste aus
Bayerns neues Wassergesetz stößt auf massiven Widerstand – noch bevor es in Kraft tritt
Das Gesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, führt eine Wasserabgabe für Haushalte ein und reformiert den Hochwasserschutz. Doch Kommunen und kommunale Verbände drohen bereits mit Klagen gegen die umstrittenen Regelungen.
Demnach wird eine Abgabe von zehn Cent pro Kubikmeter geförderten Grundwassers erhoben. Für Privathaushalte bedeutet das ab Mitte 2026 zusätzliche Kosten von etwa fünf Euro pro Person und Jahr. Kritiker monieren, die finanzielle Belastung treffe die Bürger ungleich härter als Unternehmen und Landwirte, die zahlreiche Ausnahmen genießen.
Im Zentrum der Kontroverse steht die rechtliche Gleichstellung von Lebensmittel- und Getränkeherstellern mit öffentlichen Versorgern in bestimmten Fällen. Der Gesetzentwurf räumt ihnen damit Privilegien ein, die kommunale Anbieter als ungerechtfertigt zurückweisen. Der Bayerische Gemeindetag wirft der Landesregierung vor, hier eine ungerechte Bevorzugung zu betreiben, die den Wettbewerb verzerren könnte.
Der Bayerische Städtetag hat nun angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz prüfen zu lassen. Sollte die Klage eingereicht werden, würde sie argumentieren, dass die Regelungen die Kompetenzen des Landes überschreiten und bestimmte Branchen unzulässig begünstigen. Der Schritt folgt wochenlangen Protesten lokaler Wasserversorger, die befürchten, dass die Reformen ihre Arbeit grundlegend beeinträchtigen.
Obwohl das Wassergesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, bleibt seine Zukunft ungewiss. Sollte die Verfassungsbeschwerde tatsächlich eingereicht werden, könnten zentrale Maßnahmen – darunter die Wasserabgabe und die neuen Hochwasserschutzvorgaben – verzögert werden. Kommunen und Unternehmen warten nun gespannt auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung.