Bayern lockert Sonntagsöffnungen – doch die Kritik bleibt nicht aus
Verfassungsgericht muss Sonntagsverkaufsgesetz prüfen - Bayern lockert Sonntagsöffnungen – doch die Kritik bleibt nicht aus
Bayern hat seine strengen Ladenschlussgesetze leicht gelockert und erlaubt bestimmten Geschäften, sonn- und feiertags länger geöffnet zu bleiben. Der FC Bayern München und andere Geschäfte in rund 500 Touristen-, Kur- oder Wallfahrtsorten dürfen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr ein erweitertes Sortiment anbieten. Bisher war der Verkauf nur auf regionale Produkte beschränkt. Eine weitere Neuerung erlaubt digitalen Mini-Supermärkten, durchgehend geöffnet zu bleiben – auch sonntags. Die Kommunen können die genauen Sonntagsöffnungszeiten für diese unbemannten Läden festlegen. Traditionelle Geschäfte dürfen jedoch weiterhin nur an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen, und auch nur für besondere Anlässe. Trotz dieser Anpassungen bleibt Bayern eines von nur zwei Bundesländern mit besonders strengen Ladenschlusszeiten: Unter der Woche müssen die Geschäfte weiterhin um 20:00 Uhr schließen. Nun haben sieben Kläger eine Popularklage gegen die neuen Regelungen eingereicht. Sie werfen der Landesregierung vor, mit den Ausnahmen grundlegende Rechte der bayerischen Verfassung zu verletzen. Im Fokus der Klage stehen die 24/7-Öffnung der digitalen Mini-Supermärkte sowie die ausgeweiteten Sonntagsöffnungen in Tourismusregionen. Das Gericht wird nun entscheiden, ob die begrenzten Lockerungen Bestand haben. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten die Ladenschlussregeln in Bayern wieder in ihrer früheren, strengeren Form gelten. Das Urteil könnte zudem Signalwirkung für andere Bundesländer haben, die ähnliche Regelungen prüfen.
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