Bayern führt 2026 den Wasserpfennig ein – was das für Verbraucher bedeutet
Lukas MüllerBayern führt 2026 den Wasserpfennig ein – was das für Verbraucher bedeutet
Bayern führt ab Juli 2026 eine neue Wasserentnahmeabgabe ein – oft als Wasserpfennig bezeichnet. Die Entscheidung fällt nach einer Kabinettssitzung im Juli, in der umfassende Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen wurden. Die eingenommenen Mittel sollen dem Schutz der Wasserressourcen im gesamten Bundesland zugutekommen.
Der Wasserpfennig ist in Deutschland kein neues Konzept. Baden-Württemberg führte ihn bereits 1988 ein, Berlin und Hamburg folgten ein Jahr später. Sachsen-Anhalt war das bisher letzte Bundesland, das die Abgabe 2021 einführte. Jedes Bundesland legt dabei seine eigenen Sätze fest, was zu unterschiedlichen Kosten pro Kubikmeter geförderten Grundwassers führt.
Die genaue Höhe der bayerischen Abgabe steht noch nicht fest. Aktuell liegen die Wasserentnahmegebühren in Deutschland zwischen 0 und 31 Cent pro Kubikmeter. Eine bundesweite Vereinheitlichung wird jedoch vor 2030 nicht erwartet.
Die bayerische Staatsregierung betont, dass sämtliche Einnahmen aus dem Wasserpfennig in den Gewässerschutz fließen sollen. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sowie von Flüssen und Seen vor Verschmutzung und Übernutzung.
Die Einführung des Wasserpfennigs 2026 markiert einen Wandel in der bayerischen Wasserpolitik. Unternehmen und Haushalte, die Grundwasser entnehmen, müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen, während die eingenommenen Gebühren direkt in Umweltprojekte investiert werden. Mit diesem Schritt reiht sich Bayern in die Reihe mehrerer Bundesländer ein, die bereits ähnliche Systeme nutzen.






