Bamberg lockert Stellplatzregeln – mehr Wohnraum für die Stadt

Bamberg lockert Stellplatzregeln – mehr Wohnraum für die Stadt
Erleichterung für Bauherren, Anreiz für sozialen Wohnungsbau Die neue Stellplatzverordnung der Stadt Bamberg tritt in Kraft
Der Bau- und Werkausschuss des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Stellplatzverordnung beschlossen, die am 30. September 2025 in Kraft tritt. Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayerns, durch die die bisherige Bamberger Regelung ab September automatisch ungültig wird.
Entlastung für Bauherren, Anreize für den sozialen Wohnungsbau
Neue Stellplatzverordnung der Stadt Bamberg tritt in Kraft
Der Bau- und Werkausschuss des Bamberger Stadtrats hat am 17. September 2025 eine neue Stellplatzverordnung verabschiedet, die am 30. September 2025 in Kraft tritt. Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayerns, durch die die bisherige Bamberger Regelung ab September automatisch ungültig wird.
29. September 2025, 06:00 Uhr
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Bamberg führt eine neue Stellplatzverordnung ein, die die Vorschriften vereinfacht und den Wohnungsbau fördern soll. Die Änderungen, die der Bau- und Planungsausschuss des Stadtrats am 17. September 2025 beschlossen hat, treten am 30. September 2025 in Kraft. Die Stadtverwaltung bezeichnet den Schritt als wichtigen Fortschritt hin zu klareren Richtlinien und mehr Wohnraum in Bamberg.
Die überarbeitete Verordnung reduziert die Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze – insbesondere für Projekte des sozialen Wohnungsbaus. Künftig sind für die meisten Wohnungen nur noch zwei Parkplätze erforderlich, bei kleineren oder geförderten Wohneinheiten sogar weniger. Diese Anpassung soll die finanzielle Belastung für Bauherren verringern und mehr Fläche für Wohnzwecke freimachen.
Die neue Regelung bürokratische Hürden ab und senkt die Stellplatzanforderungen für viele Vorhaben. Sie ist darauf ausgelegt, den Wohnungsbau zu beschleunigen, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Die Bestimmungen gelten für alle relevanten Anträge, die ab dem 30. September 2025 eingereicht werden.