Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Lukas MüllerVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat bei der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen Besorgnis ausgelöst, die nach den Umständen der Flucht fragt.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, hatte jedoch nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes Anspruch auf Lockerungen. Dieses Gesetz erlaubt Hafturlaub für Inhaftierte, die mindestens zehn Jahre in Haft verbracht haben. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Ausgänge beträgt die Wartezeit acht Jahre.
Die Gefängnisbehörden stützen sich bei der Risikobewertung auf eine „tatsachenbasierte Verhaltensprognose“. Im Fall von Benjamin F. kamen die Verantwortlichen zu dem Schluss, dass eine Flucht oder ein missbräuchlicher Gebrauch des Urlaubs unwahrscheinlich seien. Zuvor hatte er bereits 38 solcher Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert.
Während seiner Flucht besuchte Benjamin F. seine Mutter in Vöhrum. Anschließend floh er mit seinem Motorrad und wurde nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Die Flucht hat Kritik von lokalen Politikern ausgelöst. Der Fall wirft Fragen zur Praxis der Verhaltensbewertungen bei der Gewährung von Hafturlaub auf. Nach seiner Festnahme im Ausland sitzt Benjamin F. nun wieder in Untersuchungshaft.






