17 March 2026, 06:15

Venezolanerin ohne Papiere bei Grenzkontrolle auf der A6 festgenommen

Gruppe von Menschen mit einem Banner mit der Aufschrift "Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen" vor einem Gebäude mit Fenstern, umgeben von Gras, einem Metallzaun, Pflanzen, Bäumen und Fahnen auf Stangen unter einem bewölkten Himmel.

Venezolanerin ohne Papiere bei Grenzkontrolle auf der A6 festgenommen

Eine 30-jährige Venezolanerin wurde von der Bundespolizei in der Nähe von Waidhaus festgenommen, als sie versuchte, aus Tschechien nach Deutschland einzureisen. Sie verfügte über keine gültige Reiseerlaubnis für den Schengen-Raum und hatte bereits zuvor rechtliche Konsequenzen wegen illegalen Aufenthalts zu verantworten.

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Die Frau wurde bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle auf der Autobahn A6 angehalten. Die Beamten stellten fest, dass sie in Spanien Asyl beantragt hatte, jedoch keine Erlaubnis besaß, nach Deutschland einzureisen. Eine Überprüfung ihres Handys förderte ein Dokument zutage, das ihren Asylantrag in Spanien bestätigte.

Ein Richter ordnete später ihre Inhaftierung an, um das Dublin-Verfahren durchzusetzen, das den zuständigen EU-Staat für die Bearbeitung ihres Asylantrags bestimmt. Das Amtsgericht Weiden setzte ihre Haft bis Ende April fest. Unterdessen arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den spanischen Behörden zusammen, um ihre Überstellung zu organisieren.

Die Frau war bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem lag gegen sie eine Ausreisepflicht aus dem Schengen-Raum bis zum 19. Mai 2025 vor, der sie nicht nachgekommen war. Am 13. März 2026 wurde sie in die Abschiebehaftanstalt nach Hof verlegt.

Allein im vergangenen Jahr hat die Bundespolizei bei ähnlichen Kontrollen in der Nähe von Waidhaus 47 weitere Personen festgenommen oder angehalten.

Die Frau bleibt bis zur endgültigen Klärung ihrer Überstellung nach Spanien in Haft. Der Fall folgt den üblichen Dublin-Regeln, um sicherzustellen, dass Asylanträge vom zuständigen EU-Mitgliedstaat bearbeitet werden. Die Bundespolizei setzt ihre Kontrollen an den Grenzen fort, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.

Quelle