Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – FSK blockiert umstrittenen Film
Anton HofmannUwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – FSK blockiert umstrittenen Film
Uwe Bolls neuer Film Citizen Vigilante in Deutschland verboten
Der jüngste Film von Uwe Boll, Citizen Vigilante, darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte eine Altersfreigabe, was einem de facto Verbot der Verbreitung über die wichtigsten Vertriebskanäle gleichkommt. In dem Streifen spielt Armie Hammer einen Mann, der sich angesichts steigender Straßenkriminalität zum Selbstjustizler entwickelt.
Der Film lässt sich von realen Kriminalfällen in Deutschland inspirieren. Er zeigt Massenvergewaltiger als junge Migranten – eine Darstellung, die Boll mit Kriminalstatistiken begründet. Gleichzeitig behaupte er, die Handlung thematisiere übergeordnete Sicherheitsherausforderungen in ganz Europa.
Boll wirft der FSK politische Motive vor. Seiner Meinung nach unterdrücken deutsche Institutionen gezielt Standpunkte, die der vorherrschenden Erzählweise zur Migration widersprechen. Die FSK hingegen betont, ihre Entscheidung diene ausschließlich dem Jugendschutz und sei keine Zensur.
Der Regisseur verweist darauf, dass Citizen Vigilante Gewaltdarstellungen enthalte, die mit Filmen wie John Wick oder The Equalizer vergleichbar seien – beide seien in Deutschland ohne Einschränkungen erschienen. Boll unterstellt der FSK, Jugendschutzbestimmungen als Vorwand zu nutzen, um die umstrittenen Themen des Films zu zensieren.
In Deutschland hat die Zahl schwerer Gewaltdelikte, darunter Morde, Vergewaltigungen und Messerangriffe, zugenommen. Offizielle Statistiken belegen, dass Ausländer unter den Tätern überproportional vertreten sind. Boll führt diesen Trend auf eine zu lasche Migrationspolitik zurück, die Millionen Menschen ohne klares Integrationskonzept ins Land lasse.
Ohne Altersfreigabe darf Citizen Vigilante in Deutschland nicht legal vertrieben werden. Das Verbot verhindert eine Veröffentlichung in Kinos, auf Streaming-Plattformen oder über andere große Kanäle. Boll beharrt darauf, dass die Entscheidung eine generelle Scheu vor unangenehmen Wahrheiten über Kriminalität und Migration offenbare.






