Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Anna KrauseSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen
Das im November 2024 eingeführte Gesetz schafft langwierige Begutachtungen für solche Änderungen ab. Behörden zufolge stößt die Reform bisher größtenteils auf positive Resonanz.
Die neue Regelung ermöglicht es Personen, ihr eingetragenes Geschlecht mit weniger bürokratischem Aufwand zu ändern. Seit der Einführung haben 976 Menschen von diesem Verfahren Gebrauch gemacht. Fast alle Antragstellenden waren erwachsen, etwa 40 davon Minderjährige.
Die meisten der Minderjährigen, die ihre Eintragung änderten, wechselten von weiblich zu männlich. Nur vier Personen haben nach der ersten Änderung eine zweite Korrektur beantragt. Die Landesregierung bestätigte diese Zahlen.
Der Fachverband der Standesämter bezeichnete die Reform als weitgehend erfolgreich. Bisher gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch im neuen System. Dennoch prüft der Verband nun weitere Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass bei Vorstrafen, die unter der Registrierung als Mann begangen wurden, eine Fünfjahresfrist für Geschlechtsänderungen gelten soll.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des rechtlichen Geschlechts in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit fast 1.000 bearbeiteten Anträgen und kaum gemeldeten Missbräuchen scheint die Reform wie beabsichtigt zu wirken. Die Diskussionen über zusätzliche Einschränkungen – etwa die Fünfjahresregel für vorbestrafte Personen – dauern jedoch noch an.






