10 May 2026, 20:12

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesjustizministerium plant schärfere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Das deutsche Bundesjustizministerium schlägt strengere Vorschriften vor, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dem Entwurf zufolge könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will damit die Schutzmaßnahmen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stärken.

Die geplante Reform würde Richtern neue Befugnisse einräumen, um jeden Fall individuell zu prüfen. Dabei sollen sie Schwere, Häufigkeit und das Risiko weiterer Gewalt berücksichtigen, bevor sie über Einschränkungen entscheiden. Bei Gefahr für die Sicherheit des Opfers könnten zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote verhängt werden.

Auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte wären möglich. Das Ministerium betonte, dass automatische Verbote nicht vorgesehen seien, da der vollständige Entzug des Umgangsrechts nur als letztes Mittel gelten solle.

Die Vorlage unterstreicht, dass Kinder selbst dann leiden, wenn sie nicht unmittelbar Ziel der Gewalt sind. Behörden argumentieren, dass die Konfrontation mit familiärer Gewalt langfristige Schäden verursachen könne – und rechtfertigen damit strengere Eingriffe in Sorgerechtsstreitigkeiten.

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Falls der Entwurf verabschiedet wird, würde dies eine Wende in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Richter hätten dann klarere Kompetenzen, den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einzuschränken oder zu verbieten. Ziel ist es, die Risiken für Opfer zu verringern, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass Entscheidungen weiterhin fallbezogen getroffen werden.

Quelle