"Richi"-Meme löst juristischen Streit um Merchandise-Rechte aus
Ein viraler Spruch aus dem Schweizer Fernsehen hat eine juristische Auseinandersetzung um nicht autorisierte Merchandise-Artikel ausgelöst. Hermann Schönbächlers Ausspruch "Richi" wurde nach seinem Auftritt in einer Sendung zum beliebten Meme – später nutzte Influencer Zeki den Spruch in seinen Comedy-Soundboxen. Nun hat die Familie Schönbächler eingegriffen und die Entfernung des Zitats aus kommerziellen Produkten gefordert.
Der Streit begann, als Zeki den "Richi"-Gag ohne Erlaubnis in seine Soundboxen aufnahm. Die Familie Schönbächler, die die Nutzung weder genehmigt hatte noch davon profitierte, verlangte die Löschung des Memes. Gleichzeitig rief sie die Öffentlichkeit dazu auf, ihre Privatsphäre zu respektieren und den Merchandise-Hype zu beenden.
Große Schweizer Händler wie Galaxus und Brack reagierten und nahmen Fan-Artikel mit dem Spruch aus dem Sortiment. Brack zog die Soundboxen vorläufig zurück, um die Rechtslage zu prüfen. Derweil bestätigte der Schweizer Sender SRF, keine Nutzungsrechte für den Spruch ohne Zustimmung der Familie erteilt zu haben.
Zeki kündigte später an, die neue Version seiner Soundboxen werde den "Richi"-Meme nicht mehr enthalten. Seine Produkte entsprächen nun den rechtlichen Vorgaben. Allerdings wird der Restbestand der alten Soundboxen weiterhin verkauft.
Die Forderung der Familie Schönbächler führte zum Rückzug der nicht autorisierten Merchandise-Artikel. Händler stoppten die Verkäufe, und Zeki passte seine Produkte an die rechtlichen Standards an. Der Fall zeigt, wie wichtig die Einwilligung bei der kommerziellen Nutzung persönlicher Sprüche ist.






