REWE-Lieferung mit verdorbenen Tiefkühlpizzen an der A3 beschlagnahmt

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Gehackte Gemüse auf einem hölzernen Schneidebrett mit dem Text "Lebensmittelsicherheit" in fetter Schrift.Admin User

REWE-Lieferung mit verdorbenen Tiefkühlpizzen an der A3 beschlagnahmt

Zollbeamte haben an der Autobahnraststätte Würzburg-Süd an der A3 eine gefährliche Lebensmittellieferung von REWE beschlagnahmt. Die rund 70 Kilogramm schwere Sendung enthielt Tiefkühlpizzen und Arancini, die ohne ordnungsgemäße Kühlung transportiert worden waren. Wegen akuter Gesundheitsgefahren ordneten die Behörden umgehend die Vernichtung der Ware an.

Die Lieferung war von einem Kurier in Würzburg aufgenommen worden und sollte an ein Bistro im Nürnberger Raum weiterverkauft werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Kühlkette schwerwiegend unterbrochen worden war, sodass die Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Das Verbraucherschutz-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Würzburg griff ein und verfügte die vollständige Vernichtung der Charge.

Gegen die Verantwortlichen wurden nun rechtliche Schritte wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht eingeleitet. Der gewerbliche Verkauf verdorbener Ware kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldbußen und weitere juristische Konsequenzen.

Der Vorfall reiht sich in eine Reihe unsicherer Lebensmittelimporte ein. Allein in den vergangenen zwei Jahren (2024–2025) registrierte die Zoll-Ermittlungsbehörde KEV rund 1.200 Fälle gefährlicher Lebensmittel. Dazu zählten unter anderem verunreinigte Gewürze, illegale Nahrungsergänzungsmittel und falsch deklarierte Waren. Besonders häufig kam es zu Beschlagnahmungen an großen Eintrittspunkten wie Frankfurt am Main, Hamburg und München.

Der Fall unterstreicht die anhaltenden Risiken durch mangelhafte Lebensmittelhygiene in kommerziellen Lieferketten. Während die Ermittlungen laufen, setzen die Behörden weiterhin auf strenge Kontrollen, um zu verhindern, dass unsichere Produkte in den Handel gelangen. Die vernichtete Sendung dient als Mahnmal für die Folgen, die bei Nichteinhaltung der Lebensmittelsicherheitsstandards drohen.