Patentstreit um Hydrokultur: EPA-Entscheidung könnte europäische Regeln revolutionieren

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Ein detailliertes Gebäude-Diagramm, wahrscheinlich ein Wasserpumpen-Patent, mit verschiedenen Nummern und Textanmerkungen auf einem Blatt Papier.Admin User

Patentstreit um Hydrokultur: EPA-Entscheidung könnte europäische Regeln revolutionieren

Ein hochbrisanten Rechtsstreit um Patente für Hydroponik steht vor dem Europäischen Patentamt (EPA) bevor. Der Fall, bekannt als G 1/25 ("Hydroponik"), stellt die Unternehmen Rockwool und Knaus Insulation in einem Streit darüber gegenüber, ob Patentbeschreibungen mit geänderten Ansprüchen übereinstimmen müssen. Mit einer mündlichen Verhandlung im Mai 2026 könnte das Urteil die Art und Weise verändern, wie hydroponische Erfindungen nach europäischem Recht geschützt werden.

Der Konflikt begann, als Rockwool Einspruch gegen ein Patent von Knaus Insulation für ein hydroponisches Pflanzenwachstumsmedium einlegte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Unstimmigkeiten zwischen der ursprünglichen Patentbeschreibung und späteren Änderungen nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) zwingend bereinigt werden müssen. Der Präsident des EPA argumentiert, dass eine Anpassung gemäß Artikel 84 EPÜ verpflichtend sei, und beruft sich dabei auf 40 Jahre Rechtsprechung, darunter den Fall G 3/14, um Rechtssicherheit und Patentqualität zu gewährleisten.

Die meisten der 39 eingereichten Amicus-Curiae-Stellungnahmen widersprechen jedoch dieser Auffassung. Die Drittbeiträge fordern die Große Beschwerdekammer auf, eine verpflichtende Anpassung abzulehnen, und beantworten die ersten und dritten Vorlagefragen verneinend. Der Fall hat große Aufmerksamkeit erregt, wobei Experten uneins sind, wie streng Patentbeschreibungen durchgesetzt werden sollten.

Die mündliche Verhandlung findet am 8. Mai 2026 im Münchner Hauptsitz des EPA statt, beginnt um 10:00 Uhr und wird auf Englisch geführt. Um der Öffentlichkeit und den Medien Zugang zu ermöglichen, überträgt das EPA die Veranstaltung live. Der Link zur Übertragung wird bis zum 30. April 2026 auf der Website des EPA veröffentlicht.

Die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in G 1/25 wird darüber entscheiden, ob Patentinhaber Beschreibungen an geänderte Ansprüche anpassen müssen. Falls eine Anpassung für verpflichtend erklärt wird, könnte dies die Standards für Hydroponik- und andere technische Patente in ganz Europa verschärfen. Das Urteil wird voraussichtlich langfristige Auswirkungen darauf haben, wie Erfindungen in diesem Bereich dokumentiert und verteidigt werden.

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