Neue Pflicht: Kündigungsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni
Ab dem 19. Juni ändert sich für Verbraucher in Deutschland die Kündigung von Online-Verträgen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten Kündigungsbutton anzeigen. Betroffen sind digitale Verträge aller Art – von Einkäufen über Dienstleistungen bis hin zu Finanzprodukten.
Grundlage für die Neuregelung ist eine EU-Richtlinie, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie gilt für Verträge, die online über Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte oder Versicherungen abgeschlossen werden. Der Button muss leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“.
Der Kündigungsvorgang soll dabei so einfach sein wie der Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail. Die bisherige 14-tägige Widerrufsfrist bleibt in den meisten Fällen unverändert.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern. In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor die Regelung dort greift.
Ziel des neuen Buttons ist es, die Kündigung von Online-Verträgen unter deutscher Rechtshoheit zu vereinfachen. Verbraucher profitieren von einem unkomplizierten Verfahren mit sofortiger Bestätigung. Fehlt der Button, kann sich der Zeitraum, in dem Verträge widerrufen werden können, deutlich verlängern.






