21 March 2026, 12:12

Meta löscht Playboy-Facebook-Seite – Verlag klagt gegen "willkürliche" Entscheidung

Titelbild der deutschen Zeitschrift 'Frauenwarte' mit einem Schwarz-Weiß-Foto von drei lächelnden Menschen (einem Mann und zwei Frauen) und dem Text 'Deutscher Weltkrieg' sichtbar.

Meta löscht Playboy-Facebook-Seite – Verlag klagt gegen "willkürliche" Entscheidung

Meta hat die offizielle Facebook-Seite des Playboy-Magazins dauerhaft gelöscht und dabei auf Verstöße gegen seine Richtlinien zu sexuell suggestiven Inhalten und Nacktheit verwiesen. Der Verlag, Kouneli Media, hat nun rechtliche Schritte eingeleitet, um die Entscheidung anzufechten, und argumentiert, dass das Vorgehen unverhältnismäßig sei und an Transparenz mangele.

Die Sperrung erfolgte, nachdem Meta festgestellt hatte, dass die deutsche Facebook-Seite des Playboy wiederholt gegen Gemeinschaftsstandards verstoßen habe. Das Unternehmen nannte jedoch nicht konkret, welche Beiträge die Maßnahme ausgelöst hatten, sodass Kouneli Media ohne klare Handlungsanweisungen blieb.

Myriam Karsch, Geschäftsführerin von Kouneli Media, kritisierte die vollständige Löschung einer journalistischen Plattform als überzogen. Sie behauptete, der Verlag habe mehrfach versucht, das Problem mit Meta zu klären, jedoch keine sinnvolle Antwort erhalten.

Als Reaktion reichte Kouneli Media eine Beschwerde bei der deutschen Bundesnetzagentur ein. Zudem beauftragte das Unternehmen eine Münchner Kanzlei, um eine einstweilige Verfügung gegen Metas Entscheidung zu erwirken. Unterdessen unterstützte die Freie Presse Medienvereinigung den Rechtsstreit und warnte, solche Maßnahmen könnten die Pressefreiheit untergraben.

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Bisher gibt es keine offizielle Stellungnahme der Bundesnetzagentur, abgesehen von der Bestätigung, dass die Beschwerde eingegangen sei.

Der Konflikt verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen sozialen Medien und Verlagen bei der Inhaltsmoderation. Kouneli Media setzt sich weiterhin für die Wiederherstellung der Seite ein, während Meta seine Begründung noch nicht näher erläutert hat. Das Ergebnis des Rechtsstreits könnte Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft sein.

Quelle