Lörrach führt schärfere Sperrgebietsverordnung für Prostitution ein
Neue Sperrgebietsverordnung in Lörrach ab 28. April 2026
Der Stadtrat von Lörrach führt am 28. April 2026 eine neue Sperrgebietsverordnung ein, die die Kontrolle über die Prostitution verschärft und gleichzeitig klare rechtliche Rahmenbedingungen für Bordelle und verwandte Betriebe schafft. Die aktualisierte Regelung entstand in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Die Verordnung verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem sind Bordelle und ähnliche Einrichtungen in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten nicht mehr zulässig. Lediglich in zwei Industriegebieten dürfen solche Betriebe weiterhin tätig sein.
Der sogenannte In-Call-Service, bei dem Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleibt größtenteils erlaubt, unterliegt jedoch in Einzelfällen Einschränkungen. Die neuen Bestimmungen regeln nicht explizit die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitutionszwecke.
Bisher sind in Lörrach keine Anträge für die Eröffnung neuer Bordelle eingereicht worden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Die Behörden betonen, dass die Änderungen dem Schutz sensibler Bereiche dienen und für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen.
Die überarbeitete Regelung beschränkt Bordelle auf zwei spezifische Industriegebiete, lässt aber gewisse Spielräume für In-Call-Dienstleistungen. Stadtverwaltung und Polizei werden die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sobald diese offiziell verkündet sind. Die Verordnung ist Teil der laufenden Bemühungen, die Prostitution innerhalb klar definierter rechtlicher und räumlicher Grenzen zu regulieren.






