Illegale Beschäftigung in Erding: Restaurantbesitzer wegen Aufenthaltsverstößen verurteilt
Anna KrauseIllegale Beschäftigung in Erding: Restaurantbesitzer wegen Aufenthaltsverstößen verurteilt
Ein asiatisches Restaurant in Erding musste rechtliche Konsequenzen tragen, nachdem Behörden illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufgedeckt hatten. Der Fall begann mit einer Routinekontrolle im April 2023 und endete mit Geldstrafen sowie einem Gerichtsurteil gegen den Inhaber.
Im April 2023 führte das Hauptzollamt Landshut eine Überprüfung im Restaurant durch. Dabei wurden zwei asiatische Staatsbürger ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt. Beide Männer besaßen zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder, diese berechtigten jedoch nur zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Bei einem weiteren Besuch deckten die Behörden zusätzliche Verstöße auf: Drei weitere Asiat:innen lebten ohne die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Bis August 2023 verhängte das Amtsgericht Erding gegen den Restaurantbesitzer eine Strafe von 12.000 Euro wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Der Fall ist damit abgeschlossen – die Kontrollen hatten sowohl illegale Beschäftigung als auch Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht ans Licht gebracht. Nach dem Gerichtsbeschluss haben die Behörden das Verfahren eingestellt.






