Falschmeldung über Gruppenvergewaltigung nach Wiesn-Besuch entlarvt – was steckt dahinter?
Anton HofmannFalschmeldung über Gruppenvergewaltigung nach Wiesn-Besuch entlarvt – was steckt dahinter?
Ein umstrittener Artikel der Plattform Truth24 behauptete eine "Gruppenvergewaltigung nach dem Wiesn-Besuch" durch afrikanische Männer und löste damit breite Aufmerksamkeit aus. Der Beitrag, der über 1.700 Mal auf Facebook geteilt wurde, unterstellte, dass solche Straftaten vor allem von Muslimen und Afrikanern verübt würden. Doch offizielle Polizeidaten und Ermittlungen zeichnen ein anderes Bild.
Im Mittelpunkt des Truth24-Berichts stand eine angebliche Gruppenvergewaltigung im Anschluss an das Münchner Oktoberfest. Die Staatsanwaltschaft München fand jedoch keine Belege für eine Gruppenvergewaltigung oder einen Versuch dazu. Die Münchner Polizei bestätigte zwar eine sexuelle Nötigung, betonte aber, dass es sich nicht um eine Gruppen- oder versuchte Vergewaltigung gehandelt habe.
Die betroffene US-Amerikanerin, um deren Fall es ging, konnte sich nicht an den Vorfall erinnern und lehnte eine medizinische Untersuchung ab. Diese fehlende Bestätigung schwächte die Behauptungen des Artikels zusätzlich.
Die offiziellen Kriminalstatistiken von 2017 widerlegten die Darstellungen von Truth24 zu den Tätern. Der Begriff "Vergewaltigung durch Überfall" existiert in den Strafregisterdaten nicht, obwohl 54,9 Prozent der Tatverdächtigen bei "vergewaltigungsähnlichen Übergriffen" deutsche Staatsbürger waren. Bei Gruppenvergewaltigungen waren die häufigsten Nationalitäten der Verdächtigen deutsch, afghanisch, türkisch, eritreisch und syrisch. Zwar waren 54,8 Prozent der Tatverdächtigen in diesem Bereich nicht deutsch, doch stellten Deutsche fast die Hälfte aller Verdächtigen.
Keiner der im Artikel erwähnten "Gruppenvergewaltigungs"-Fälle führte 2017 zu Anklagen oder Verurteilungen. Die Statistiken lieferten auch keine Grundlage für die Behauptung, Muslime und Afrikaner seien die Haupttäter bei solchen Straftaten.
Trotz fehlender faktischer Belege verbreitete sich der Truth24-Artikel rasant im Netz. Weder Polizeiakten noch Ermittler fanden Hinweise, die die zentralen Aussagen stützen. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, Straftatberichte vor ihrer Weiterverbreitung sorgfältig zu prüfen.






