CDU/CSU zögert bei Verzicht auf 4,2-Prozent-Gehaltserhöhung für Abgeordnete
Moritz AlbrechtCDU/CSU zögert bei Verzicht auf 4,2-Prozent-Gehaltserhöhung für Abgeordnete
Ein Vorschlag, die für dieses Jahr geplante Gehaltserhöhung für deutsche Abgeordnete abzulehnen, stößt in der konservativen CDU/CSU-Fraktion auf verhaltene Reaktionen. Die SPD hatte vorgeschlagen, auf die Erhöhung von 4,2 Prozent zu verzichten, um Solidarität mit Bürgern zu zeigen, die unter gestiegenen Spritpreisen und finanzieller Belastung leiden. Die CDU/CSU signalisierte jedoch, die Angelegenheit zunächst intern zu beraten, bevor sie Stellung bezieht.
Das aktuelle System zur automatischen Gehaltsanpassung sieht derzeit ein monatliches Abgeordnetengehalt von 11.833,47 Euro vor. Nach den geltenden Regeln soll dieser Betrag auf 12.330,48 Euro steigen – ein Plus von 4,2 Prozent. Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU, verteidigte den Mechanismus und argumentierte, dieser garantiere Transparenz und schließe politischen Einfluss auf die Gehaltsfestsetzung aus.
Bilger wies zudem darauf hin, dass der Vorschlag, die automatische Erhöhung auszusetzen, ursprünglich aus den Reihen der CDU selbst gekommen sei. Der CDU-Abgeordnete Wilhelm Gebhard hatte zuvor gefordert, die Politiker sollten auf die Erhöhung verzichten – als Zeichen der Solidarität. Aus Fraktionskreisen hieß es, man hätte das Thema lieber in internen Gesprächen mit der SPD geklärt, bevor es öffentlich diskutiert wird.
Statt die Gehaltserhöhung pauschal abzulehnen, waren Alternativen in Erwägung gezogen worden, darunter höhere Beiträge der Abgeordneten zur Rentenversicherung oder Kürzungen bei den Aufwandsentschädigungen. Die CDU/CSU bestätigte nun, den SPD-Vorschlag in ihren internen Gremien prüfen zu wollen, bevor eine Entscheidung fällt.
Die weiteren Schritte der CDU/CSU hängen von den internen Beratungen ab. Sollte die Fraktion dem Verzicht zustimmen, würde dies dem Solidaritätsappell der SPD in Zeiten wirtschaftlicher Belastung entsprechen. Bis auf Weiteres bleibt die automatische Gehaltserhöhung jedoch in Kraft – es sei denn, es kommt zu einer gemeinsamen Entscheidung.






