Bundesregierung verbietet Muslim Interaktiv nach jahrelanger Debatte über Extremismus
Anton HofmannBundesregierung verbietet Muslim Interaktiv nach jahrelanger Debatte über Extremismus
Ein im Juni 2024 online geteiltes Video entfachte die Debatte um die Gruppe Muslim Interaktiv neu. Der Clip, ursprünglich von dem AfD-Politiker Baumann veröffentlicht, bezog sich auf einen Antrag seiner Partei, die Organisation zu verbieten. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Gruppe bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft.
Die AfD hatte im Mai 2024 einen Antrag eingebracht, der ein Verbot von Muslim Interaktiv forderte. Am 13. Juni 2024 lehnte der Bundestag diesen ab – die CDU stimmte dagegen oder enthielt sich. Als Begründung führten die Christdemokraten unter anderem die Gefahr einer pauschalen Diffamierung von Muslimen an sowie die Auffassung, dass Sicherheitsbehörden und nicht Politiker über solche Verbote entscheiden sollten.
Schon im April 2024 hatte die Hamburger CDU einen Landesantrag zum Verbot der Gruppe vorgelegt, der jedoch am Widerstand von SPD und Grünen scheiterte. Im selben Monat beantragte die CDU auf Bundesebene ein Vorgehen gegen den politischen Islam, einschließlich möglicher Verbote relevanter Organisationen. Auch dieser Vorstoß wurde von der Ampelkoalition und anderen Parteien wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt.
Muslim Interaktiv stand in Verbindung mit Hizb ut-Tahrir, einer in Deutschland seit 2003 verbotenen Organisation. Das Bundesinnenministerium erließ schließlich im frühen November 2025 ein Verbot gegen Muslim Interaktiv und begründete dies mit deren Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands sowie des Prinzips der Völkerverständigung.
Das Verbot erfolgte nach langwierigen politischen und juristischen Diskussionen. Offiziell wurde Muslim Interaktiv als Gefahr für die demokratischen Werte eingestuft. Die Entscheidung stützte sich auf Einschätzungen der Nachrichtendienste und mehrfache parlamentarische Debatten.
