Bund und Länder lockern Agrarregeln – Entlastung für kleine Betriebe und neue Düngestrategie
Anna KrauseBund und Länder lockern Agrarregeln – Entlastung für kleine Betriebe und neue Düngestrategie
Bund und Länder haben neue Vereinbarungen zur Lockerung der Agrarvorschriften getroffen. Die Änderungen umfassen verlängerte Fristen, Ausnahmen für kleinere Betriebe sowie Anpassungen bei den Regeln zur Fruchtfolge. Zudem bestätigten die Verantwortlichen, die geplante Kürzung von 150 Millionen Euro zu streichen und bis zum Herbst eine neue Düngestrategie zu entwickeln.
Ab dem 1. Januar 2026 entfallen für Betriebe unter 30 Hektar die Kontrollen und Sanktionen zur Fruchtfolge nach GLÖZ 7. Diese Befreiung gilt rückwirkend und entlastet damit kleinere Landwirtschaftsbetriebe. Ökobetriebe sind bereits seit Jahresbeginn von mehreren GLÖZ-Standards – darunter 1, 3, 4, 5, 6 und 7 – ausgenommen.
Die Umwandlungsfrist für Grünland wird ab 2026 von fünf auf sieben Jahre verlängert. Landwirte müssen zudem Dauergrünland oder Kleegrasflächen nicht umbrechen, wenn diese bis zum Stichtag als Ackerland ausgewiesen waren. Im Pflanzenschutz darf Brachland nach GLÖZ 6 künftig ohne gesonderten Antrag genutzt werden, um Schädlinge wie die Schilf-Glasflügelzikade zu bekämpfen.
Streit gab es bei den Fördermitteln für die Modernisierung von Tierställen – eine Einigung über die Tierwohlfinanzierung steht noch aus. Gleichzeitig verteidigte der Bundesminister die Einstellung des BUT-Programms mit Verweis auf die geringe Inanspruchnahme der Mittel. Die im Planak-Umlaufverfahren vorgesehene Kürzung von 150 Millionen Euro wurde endgültig zurückgenommen.
Eine hochrangige Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit eine Düngestrategie, die auf der Agrarministerkonferenz Ende September vorgestellt werden soll. Ziel ist es, Landwirten vor Beginn der Düngesaison 2027 klare rechtliche Vorgaben an die Hand zu geben.
Die Anpassungen bieten Landwirten mehr Flexibilität und verhindern die geplanten Haushaltskürzungen. Die neue Düngestrategie soll im September vorgelegt werden, um die Regeln vor 2027 zu präzisieren. Kein Bundesland hat formal gegen das EU-Gesetz zur Renaturierung von Ökosystemen Widerspruch eingelegt, und es wurden keine konkreten Forderungen an die EU-Kommission herangetragen.






