Bewährungsstrafe für 31-Jährigen wegen Besitzes von Kinderpornografie im Ostallgäu
Anna KrauseBewährungsstrafe für 31-Jährigen wegen Besitzes von Kinderpornografie im Ostallgäu
Ein 31-jähriger Mann aus dem Landkreis Ostallgäu ist wegen Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verhandelt, nachdem die Polizei auf seinen Geräten Hunderte explizite Bilder und Videos entdeckt hatte. Den Ermittlern lag ein Hinweis einer US-amerikanischen Opferschutzorganisation vor.
Die Ermittlungen begannen Anfang 2025, als die Behörden Informationen von einer amerikanischen Organisation erhielten, die sich dem Schutz vor Kindesmissbrauch widmet. Im Februar desselben Jahres durchsuchten Beamte die Wohnung des Angeklagten im Ostallgäu. Dabei beschlagnahmten sie zwei Smartphones, auf denen Fotos und Videos mit der sexuellen Misshandlung von Kindern und Jugendlichen gespeichert waren.
Vor Gericht wurde bekannt, dass der Mann das Material über Online-Chatgruppen bezogen hatte. Im Verlauf des Verfahrens kam ans Licht, dass er selbst in der Vergangenheit Opfer von Missbrauch geworden war. Seine Verteidiger argumentierten, er habe die Trauma seiner eigenen Erfahrungen noch nicht vollständig verarbeitet.
Nach Prüfung der Beweislage verhängte der Richter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Das Gericht machte keine weiteren Angaben zur Anzahl der gefundenen Dateien oder zu möglichen weiteren Beschuldigten in dem Fall.
Die Bewährungsstrafe spiegelt die Entscheidung des Gerichts in einem Fall mit schweren Straftaten wider. Die Missbrauchserfahrungen des Angeklagten wurden zwar berücksichtigt, änderten jedoch nichts am Schuldspruch. Die Behörden ermitteln weiterhin in ähnlichen Fällen auf Basis internationaler Informationsaustausche zur Bekämpfung solcher Straftaten.