Bayerns Grundsteuerreform erreicht entscheidenden Meilenstein in Landshut
Anna KrauseBayerns Grundsteuerreform erreicht entscheidenden Meilenstein in Landshut
Grundsteuerreform in Bayern macht entscheidenden Schritt vorwärts
Nach Jahren juristischer und politischer Anpassungen hat die grundlegende Reform der Grundsteuer in Bayern wichtige Fortschritte gemacht. Den Anstoß gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das alte System für verfassungswidrig erklärte. Nun hat Landshut als eine der ersten Kommunen die neuen Hebesätze endgültig festgesetzt – ein zentraler Meilenstein im Reformprozess.
Der Startschuss für die Neuregelung fiel im April 2018, als das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer als ungerecht einstufte. Bayern reagierte mit einem flächenbezogenen Modell und verabschiedete im November 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz.
Anfang Januar dieses Jahres verschickte das Landshuter kommunale Steueramt rund 30.000 Grundsteuerbescheide. Die Behörde verzeichnete daraufhin einen Ansturm an Anfragen: Im Januar und Februar gingen täglich etwa 150 Anrufe ein, im März sank die Zahl auf 100, in den Folgemonaten auf rund 50 pro Tag.
Von den 30.000 Bescheiden wurden lediglich etwa 200 Widersprüche eingelegt. Neun dieser Fälle werden nun von der Regierung von Niederbayern einer weiteren Prüfung unterzogen.
Im Frühling 2024 schlug die CSU-Landtagsfraktion Anpassungen bei den Bewertungsmaßstäben vor. Der Landshuter Stadtrat beschloss schließlich in seiner Oktober-Sitzung 2024 die endgültigen Hebesätze: 295 Prozent für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 483 Prozent für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbeimmobilien).
Die neuen Sätze gelten nun für alle Grundstücke in Landshut. Mit der Klärung der meisten Widersprüche nähert sich die Reform ihrem Abschluss. Das überarbeitete System soll eine gerechtere Besteuerung auf Basis der Flächengröße statt veralteter Einheitswerte gewährleisten.






