Bayern führt die Behördennummer 115 ab 2026 flächendeckend ein
Bundweite Behördennummer 115 bald flächendeckend in Bayern verfügbar
Ab dem 1. Mai 2026 können Bürger in ganz Bayern die einheitliche Behördenrufnummer 115 nutzen, um Unterstützung bei Fragen zu öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten. Bisher war der Service nur in einigen Großstädten des Freistaats verfügbar.
Noch im Mai 2024 gab es in keinem deutschen Bundesland einen flächendeckenden Zugang zur 115. Bayern führte die Hotline zunächst in Städten wie München ein und baute sie schrittweise aus. Mit der vollständigen Einführung im kommenden Jahr wird die gesamte Region an das bundesweite Netz angeschlossen.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Bürger können sich zu allen Angelegenheiten von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden beraten lassen. Für gehörlose und hörgeschädigte Nutzer steht zudem ein Gebärdensprachservice zur Verfügung.
Die Ausweitung des Angebots erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Durch den Anschluss an das 115-Netz will Bayern den Zugang zur öffentlichen Verwaltung für alle Bürger vereinfachen.
Damit haben künftig alle Einwohner Bayerns gleichen Zugang zur direkten telefonischen Unterstützung. Ob es um Genehmigungen, Leistungen oder lokale Dienstleistungen geht – viele Fragen lassen sich künftig in einem Anruf klären. Die erweiterten Öffnungszeiten und der Gebärdenservice sorgen für eine bessere Erreichbarkeit.






