Bayern blockt Berlins Enteignungspläne für Wohnungsunternehmen ab
Die bayerische Landesregierung hat sich entschieden gegen mögliche Pläne Berlins gestellt, große Wohnungsunternehmen zu enteignen. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund steigender politischer Spannungen im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Ein Volksentscheid im Jahr 2021 hatte in der Hauptstadt eine starke öffentliche Unterstützung für solche Maßnahmen gezeigt.
2021 hatten sich mehr als 59 Prozent der Berliner Wähler in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen ausgesprochen. Die Linke hatte seitdem versprochen, die Umsetzung voranzutreiben. Allerdings verabschiedete die Berliner Regierungskoalition im März ein Gesetz, das den Transfer von Vermögenswerten in öffentliches Eigentum vorsieht – ohne jedoch Großvermieter zu enteignen.
Der regierende Bürgermeister und CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner lehnt Enteignungen kategorisch ab. Auch die SPD-Führung in Berlin steht dem Vorhaben skeptisch gegenüber. Die bayerische CSU unter Florian Herrmann hat angekündigt, im Falle einer Umsetzung solcher Pläne eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Die bayerische Landesregierung hat nun eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Enteignungsbestrebungen zu blockieren. Der Freistaat erklärte, er werde den Berliner Plänen „grundsätzlich entgegenstehen“ und sei notfalls zu rechtlichen Schritten bereit.
Der Streit unterstreicht die tiefen politischen Gräben in der Wohnungspolitik zwischen den Bundesländern. Der rechtliche und politische Widerstand Bayerns könnte Berlins Enteignungspläne verzögern oder sogar verhindern. Das weitere Vorgehen hängt maßgeblich vom Ausgang der anstehenden Berliner Wahl sowie von möglichen Gerichtsverfahren ab.






