Bayern ändert Jagdgesetz: Wölfe und Schakale werden freigegeben – Kritik an Rehjagd-Reformen
Moritz AlbrechtLandtag gibt grünes Licht für leichteres Wolfjagen in Bayern - Bayern ändert Jagdgesetz: Wölfe und Schakale werden freigegeben – Kritik an Rehjagd-Reformen
Der bayerische Landtag hat tiefgreifende Änderungen des Jagdgesetzes beschlossen. Erstmals werden Wölfe und Goldschakale als jagdbare Wildarten eingestuft, während gleichzeitig die Regeln für die Rehjagd angepasst werden. Kritiker befürchten, dass die neuen Maßnahmen Ökosysteme schädigen könnten, doch Befürworter betonen, sie böten besseren Schutz für Nutztiere und Wälder.
Das überarbeitete Gesetz räumt örtlichen Jägern und Grundbesitzern mehr Einfluss auf die Bejagungspläne ein. Die Behörden können zwar weiterhin eingreifen, falls Wildbestände falsch bewirtschaftet werden, doch die Abschussquoten gelten nun als flexible Richtwerte statt als starre Obergrenzen. Eine zentrale Neuerung erlaubt die Jagd auf Rehkitze bereits ab Mitte April – eine Anpassung an die frühere Vegetationsentwicklung im Frühling.
Besonderes Gewicht legt die Reform auf den Umgang mit Wölfen. Da sich deren Bestand seit 2021 stark erhöht hat – vor allem im Alpenvorland und in ostbayerischen Regionen wie Berchtesgaden –, dürfen die Tiere nun leichter bejagt werden, um Angriffe auf Nutztiere zu verringern. Zudem sieht das Gesetz vor, dass kranke Tiere getötet werden dürfen, wenn dies dem Artenschutz dient.
Die Reformen sind nicht unumstritten. Umweltschützer warnen, dass die gelockerten Regeln bei der Rehjagd Überweidung verschärfen und die Widerstandsfähigkeit der Wälder schwächen könnten. Innerhalb der Regierungskoalition kam es unterdessen zu Spannungen: Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger geriet mit Agrarministerin Michaela Kaniber über die neuen Vorschriften aneinander.
Die Novelle markiert einen deutlichen Kurswechsel in der bayerischen Wildtierpolitik. Wölfe und Schakale unterliegen nun den regulären Jagdvorschriften, während die Jagdzeiten für Rehe angepasst wurden. Die Behörden behalten zwar die Aufsicht, haben aber mehr Entscheidungsbefugnisse an Jäger und Grundbesitzer vor Ort übertragen.






