07 April 2026, 00:19

Bayerische Bauern ändern Anbauregeln wegen Reblaus-Zikade ab 2026

Nahaufnahme eines Grashüpfers auf dem Boden umgeben von Blättern, Zweigen und anderen Insekten.

Bayerische Bauern ändern Anbauregeln wegen Reblaus-Zikade ab 2026

Bayerische Kartoffelbauern stehen vor neuen Regeln im Kampf gegen die Reblaus-Zikade

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Die Ausbreitung der Reblaus-Zikade, die Krankheiten wie Stolbur und SBR überträgt, zwingt bayerische Landwirte zu Anpassungen in der Bodenbewirtschaftung. Bei Gesprächen Mitte Juni 2025 zwischen dem Bayerischen Kartoffelanbauverband, Erzeugern und Handelsgruppen wurden nun zentrale Änderungen in den Anbaurichtlinien beschlossen.

Die Bundesregierung plant, Ackerbauern ab 2026 von der Mindestbearbeitungspflicht des Bodens zu befreien. Damit soll die Bekämpfung der Reblaus-Zikade erleichtert werden, die sich zunehmend in Altbayern, Schwaben und Franken ausbreitet. Bisher mussten Landwirte mindestens 80 Prozent ihrer Flächen mit Pflanzen, Mulch oder Ernteresten bedecken, um Erosion und Nährstoffverluste zu verhindern.

Eine Novelle erlaubt nun Brachflächen nach dem Anbau von Kartoffeln, Zuckerrüben und bestimmten Gemüsesorten. Versuche zeigen, dass unbepflanzte Äcker nach diesen Kulturen die Zikadenpopulation eindämmen. Ohne Wirtspflanzen verhungern die Larven und können sich nicht zu adulten Tieren entwickeln.

Der Bayerische Kartoffelanbauverband arbeitet eng mit den Behörden zusammen, um EU-Ökostandards mit den praktischen Erfordernissen der Landwirte in Einklang zu bringen. Die Bauern sind auf die Erträge aus dem Kartoffelanbau angewiesen, müssen sich aber gleichzeitig an die neuen Auflagen anpassen. Gleichzeitig bleibt die Sicherung des Pflanzguts entscheidend, um Abhängigkeiten von anderen Regionen zu vermeiden und die Ausbreitung des Lilienhähnchens einzudämmen.

Die Änderungen ermöglichen es Landwirten nun, Brachezeiten gezielt gegen die Zikade einzusetzen. Diese Anpassung basiert auf Erkenntnissen, dass spätes Brachlegen im Sommer die Schädlingspopulation deutlich reduziert. Die neuen Regeln gelten für zentrale Kulturen, während Bayerns Selbstversorgung mit Pflanzmaterial erhalten bleibt.

Quelle