YouTuber-Duo Ewiges Leben wegen Islam-Kritik in der Strafverfolgung
Moritz AlbrechtYouTuber-Duo Ewiges Leben wegen Islam-Kritik in der Strafverfolgung
Zwei deutsche YouTuber, bekannt als Niko und Tino, sehen sich wegen eines Videos, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren, mit einem Strafverfahren konfrontiert. Das Duo betreibt den Kanal Ewiges Leben und hatte Anfang dieses Jahres ein Video mit dem Titel Der Islam ist nicht Frieden hochgeladen. Die Hamburger Behörden prüfen nun, ob ihre Äußerungen gegen das Gesetz verstoßen, indem sie religiöse Überzeugungen beleidigen.
Niko und Tino führen auf YouTube den Kanal Ewiges Leben, auf dem sie über Christentum, Glauben und gesellschaftliche Themen diskutieren. Im Jahr 2024 veröffentlichten sie ein Video mit dem Titel Der Islam ist nicht Frieden, in dem sie sich mit dem von ihnen beschriebenen islamischen Antisemitismus in Deutschland auseinandersetzten. Die Aufnahmen zeigten Szenen von Protesten, bei denen Menschen Hass gegen Israel äußerten oder gewalttätige Angriffe feierten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ein, der die Beleidigung religiöser Bekenntnisse unter Strafe stellt. Die Ermittler prüfen, ob die im Video getätigten Aussagen – darunter Tinos Behauptung, der Islam und die Botschaft dahinter brächten nur Hass, Macht und Mord – als rechtswidriger Angriff auf eine Religion gewertet werden können oder die öffentliche Ordnung gefährden.
Nikos Anwalt, Marco Wingert, plädiert für eine Einstellung des Verfahrens und betont, dass das Video christliche Überzeugungen widerspiegle, die durch die Meinungsfreiheit geschützt seien. Auch die Christliche Polizeivereinigung kritisierte die Ermittlungen und warnte, dass die Verfolgung solcher Äußerungen ein gefährliches Präzedenzfall schaffen könnte. Einige Beobachter fragen sich inzwischen, ob das deutsche Rechtssystem bei der Behandlung religiöser Kritik unterschiedliche Maßstäbe anlegt.
Die Ermittlungen dauern an, während die Staatsanwaltschaft abwägt, ob das Video rechtliche Grenzen überschritten hat. Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Fall künftige Debatten über Meinungsfreiheit und Religionskritik in Deutschland prägen. Niko und Tino bleiben vorerst unter Beobachtung, während ihre Unterstützer darauf bestehen, dass ihre Äußerungen als geschützte Meinungsäußerung gelten sollten.






