Verfassungsgericht rügt Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium wegen mangelnder Transparenz in der Pandemie
Gericht kritisiert Regierungsinformationen während der Corona-Krise - Verfassungsgericht rügt Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium wegen mangelnder Transparenz in der Pandemie
Der Schleswig-Holsteinische Verfassungsgerichtshof hat gegen das Gesundheitsministerium des Bundeslandes entschieden – wegen dessen Umgang mit parlamentarischen Anfragen während der Corona-Pandemie. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Ministerium auf Anfragen unzureichend geantwortet habe, insbesondere bei der Beschaffung von Schutzmasken. Die Entscheidung folgt auf eine Klage eines Oppositionspolitikers, der mangelnde Transparenz kritisiert hatte.
Eingereicht hatte die Klage Florian von Brunn, SPD-Politiker, der dem Ministerium vorwarf, zentrale Details zu Maskenkäufen vorenthalten zu haben. Das Gericht gab ihm recht und stellte fest, dass die Antworten des Ministeriums verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügten. Eine Frage zur Maskenbeschaffung blieb gänzlich unbeantwortet, eine weitere – die sich darauf bezog, welche Beamten über die Verhandlungen informiert wurden – wurde als unzureichend beantwortet abgetan.
Das Ministerium hatte argumentiert, die Prüfung von Sitzungsprotokollen sei zu zeitaufwendig und verwaltungstechnisch nicht zu leisten. Doch das Gericht wies dies zurück und urteilte, eine ordnungsgemäße Überprüfung sei sowohl notwendig als auch durchführbar. Die Staatsregierung hatte zuvor versucht, die Klage abzuweisen, mit der Begründung, von Brunn habe kein berechtigtes Interesse an weiteren Informationen.
In seinem endgültigen Urteil betonte das Gericht, die parlamentarische Kontrolle müsse gerade in Krisenzeiten wie der Pandemie gewahrt bleiben. Die Entscheidung verpflichtet das Ministerium nun, auf die noch offenen Fragen klarer und vollständiger zu antworten.
Das Urteil ist ein Erfolg für Oppositionspolitiker, die mehr Transparenz bei den Regierungsentscheidungen während der Pandemie fordern. Das Ministerium muss die unbeantworteten Anfragen nun umfassend beantworten. Die Entscheidung stärkt das Recht des Parlaments, die Exekutive für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft zu ziehen.
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