Umweltschützer klagen gegen bayerische Otter-Jagd und fordern EU-konformen Artenschutz
Moritz AlbrechtUmweltschützer klagen gegen bayerische Otter-Jagd und fordern EU-konformen Artenschutz
Umweltschutzorganisationen haben eine rechtliche Herausforderung gegen die bayerischen Regelungen zur Jagd auf Fischotter eingereicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) haben einen Normenkontrollantrag gestellt, um die umstrittene Verordnung zu kippen. Sie argumentieren, dass das Gesetz gegen europäische Artenschutzstandards verstößt und die Otterbestände in der gesamten Region bedroht.
Die aktuelle bayerische Regelung erlaubt es, Otter ganzjährig in Fischteichen zu fangen und zu töten. Dabei kommen unter anderem Käfigfallen und Nachtsichtgeräte zum Einsatz. Selbst Jungtiere und ausgewachsene Otter dürfen gejagt werden – Männchen werden nach dem Fang gewogen und anschließend getötet.
DUH und LBV werfen der Landesregierung vor, mit Ausnahmen in Jagd- und Artenschutzverordnungen EU-Recht zu umgehen. Die Otter genießen eigentlich geschützten Status in Natura-2000-Gebieten. Ein jüngster Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth, wo die DUH eine Notfall-Schussverordnung in Oberfranken stoppen konnte, stärkt ihre Position.
Anders als bei individuellen Klagen prüft eine Normenkontrolle die Rechtmäßigkeit der gesamten Verordnung. Bei Erfolg würde die Klage die Jagdregeln in ganz Bayern für ungültig erklären. Bisher gibt es keine bestätigten Berichte, dass Otter nach der Verordnung von 2024 geschossen oder gefangen wurden – allerdings sind die Daten lückenhaft.
Das Ergebnis dieser rechtlichen Auseinandersetzung könnte Bayern zwingen, seine Otter-Jagdpolitik zu überarbeiten. Ein Urteil zugunsten von DUH und LBV würde die Praxis des Freistaats mit dem europäischen Artenschutz in Einklang bringen. Zudem könnte die Entscheidung einen Präzedenzfall für künftige Fälle zum Tier- und Naturschutz in Deutschland schaffen.






