Tanzverbot an Karfreitag bleibt in Bayern weiterhin gültig
Tanzverbot an Karfreitag bleibt in Bayern weiterhin gültig
Ein langjähriger Brauch in Bayern ist einmal mehr von den Gerichten bestätigt worden. Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied kürzlich, dass das Tanzverbot an Karfreitag des vergangenen Jahres rechtmäßig bleibt, und wies damit eine Klage einer säkularen Interessensvertretung zurück. Das bedeutet, dass auch in diesem Jahr an zentralen religiösen Feiertagen öffentlich nicht getanzt werden darf.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die bayerischen "stillen Feiertage", zu denen Aschermittwoch, Gründonnerstag und Karfreitag zählen. An diesen Tagen ist das öffentliche Tanzen gesetzlich verboten. Der Bund für Geistesfreiheit, eine Organisation, die sich für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt, hatte eine Ausnahme von diesem Verbot beantragt. Die 1848 während der Deutschen Revolution gegründete Vereinigung unterhält neun lokale Gruppen, die vor allem in Bayern aktiv sind.
Das Ansbacher Gericht verhandelte den Fall am Aschermittwoch, lehnte die Klage jedoch schließlich ab. Die Entscheidung steht im Einklang mit einem ähnlichen Urteil aus Nürnberg, wo die Stadt das Tanzverbot für Gründonnerstag und Karfreitag aufrechterhielt. Trotz der Niederlage bleibt dem Bund für Geistesfreiheit die Möglichkeit, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen – der Rechtsstreit könnte also noch nicht beendet sein.
Vorerst gilt das Tanzverbot in ganz Bayern weiter. Öffentliche Feiern an Aschermittwoch, Gründonnerstag und Karfreitag bleiben eingeschränkt. Sollte in den kommenden Wochen Berufung eingelegt werden, könnte das endgültige Ergebnis noch kippen.
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